Wir wollen natürlich, das Sie mit unseren Leistungen vollständigen
zufrieden sind. Damit ein reibungsloser Ablauf sämtlicher Geschäfte
gewährleistet ist, listen wir in den folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
kurz die gegenseitigen Rechte und Pflichten auf:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
K & S EDV Service Berlin Kathleen Sattler
www.servicemitarbeiter.de
und alle
Internetprojekt Seiten
sowie alle Projekte der K & S EDV Service Group
1.ANGEBOTE UND PREISE
1.1.Unsere Angebote sind
stets freibleibend. K & S EDV Service Berlin Kathleen Sattler
nachfolgend K&S genannt ist Vertretungsberechtigter.
1.2.Der Vertrag kommt erst
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Aufträge
werden ausschließlich zu unseren AGB entgegengenommen. Sie werden
durch schriftliche Bestätigung bzw. Auftragsannahme, in jedem Falle
jedoch mit Lieferung durch die K&S verbindlich. Die Bedingungen der
K&S gelten stets und ausschließlich, sie werden nicht durch etwaige
eigene Bedingungen des Kunden / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber /
Auftragnehmers bzw. Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen
des Kunden / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmers /
Auftragsgeber / Auftragnehmers dazu gilt nicht als Zustimmung.
1.3.Soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu unseren
Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben, Internetinhalte, Design nur ungefähr.
Zwischenzeitliche Verbesserungen gelten als genehmigt und kommen dem
Besteller ohne Mehrkosten zugute, soweit dieses für den Besteller
zumutbar ist.
1.4.Wenn der Auftrag nicht
erteilt wird, sind wir berechtigt, eine Vergütung für Entwürfe,
Beratung und Berechnungen zu verlangen. Es gilt das
Werkvertragsrecht des BGB. ( Bürgerliches Gesetzbuch )
1.5.Sämtliche Preise gelten
in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherung und sonstiger Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Preisangaben im Internet, insbesondere im Internetshop
zur Abgabe an Privatpersonen beinhalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.LIEFERFRISTEN
2.1.Wir sind bemüht die von
uns angegebenen Liefer- und sonstigen Leistungsfristen unbedingt
einzuhalten. Gleichwohl haben sie mangels ausdrücklicher Garantie
nur die Bedeutung, dem Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt über
die Leistungen zu geben. Die Überschreitung der
Frist berechtigt den Besteller in keinem Fall zu
Schadensersatzansprüchen.
2.2.Teillieferungen behalten
wir uns vor. Bei Teillieferungen wird die jeweils gelieferte
Teilmenge berechnet. Die Rechnungen über die Teilmengen sind fällig
lt. Abs. 3 unserer AGB.
2.4.Geraten wir in
Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist,
mindestens jedoch vier Wochen, einzuräumen. Fixtermine werden von
uns nicht anerkannt.
2.5.Höhere Gewalt berechtigt
uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl
zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem
Besteller gegen uns Schadensersatzansprüche zustehen. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen,
Betriebsstörungen, Fehlgüsse oder sonstiger Ausschuss,
Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmassnahmen, Verspätungen
in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen usw.
2.6.Wir sind zur Einhaltung
der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen
Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
2.7.Wird der Versand oder
die Ausführung einer sonstigen Leistung auf Wunsch oder durch das
Verhalten des Bestellers verzögert (z.B. Ausbleiben der
Druckfreigabe, fehlende Versandadresse), so sind wir berechtigt die
erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können wir
eine Geltendmachung unseres hieraus entstehenden Schadens verlangen.
Für Lagerung in unserem Geschäftssitz sind wir berechtigt, 1,5 % des
Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.
3.1.Kleinbeträge unter
100,00 EURO sind sofort rein netto zu zahlen.
3.2.Die Zahlung hat
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir
0,2 % Skonto. Bei Zahlung per Vorauskasse oder gegen Bankeinzug
gewähren wir 0,2% Skonto. Die Skontogewährung setzt voraus,
dass das Konto des Kunden / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber /
Auftragnehmers keine fälligen Rechnungsbeträge ausweist.
3.3.Bei verspäteter Zahlung
sind wir berechtigt vom Kunden / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber /
Auftragnehmer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist vom
Fälligkeitstage an, und vom Kunden / Käufer / Verkäufer /
Auftraggeber / Auftragnehmer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug
Zinsen in Höhe von 3,5 % über den jeweiligen banküblichen Zinsen
zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
3.4.Wir behalten uns vor,
bei Erstlieferung, bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden / Käufer /
Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmers, bei Zahlungsverzug,
Vorschuss zu verlangen.
3.6.Der Kunde / Käufer /
Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmer verzichtet auf die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder
anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Kunden
/ Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmer ist die
Aufrechnung von Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns
anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt
sind.
3.7.Ungeachtet etwaiger
Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die betreffende
Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen.
3.8.Zahlungen des Kunden /
Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmers können mit
befreiender Wirkung nur an uns, nicht jedoch an einen Vertreter ohne
entsprechende Vollmacht geleistet werden.
4.EIGENTUMSVORBEHALT
4.1.Die gelieferte Ware
bleibt als Vorbehaltsware unser Eigentum bis zur Zahlung des
Kaufpreises. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und
deren Anerkennung nicht aufgehoben. Die Hereingabe von Wechseln
im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung führt nicht zum Erlöschen
des Eigentumsvorbehaltes; dieser erlischt vielmehr erst bei
Einlösung des Wechsels durch den Kunden / Käufer / Verkäufer /
Auftraggeber / Auftragnehmer als Bezogenen und nach Tilgung aller
unserer Forderungen gegenüber dem Kunden / Käufer / Verkäufer /
Auftraggeber / Auftragnehmer.
4.2.Bei Zahlungsverzug des
Kunden / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmers sind wir
zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt der Kunde /
Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmer zur Herausgabe
verpflichtet. Dazu gestattet uns der Kunde / Käufer / Verkäufer /
Auftraggeber / Auftragnehmer schon hiermit sein Grundstück und seine
Geschäftsräume zu betreten.
4.3.Die durch die
Verarbeitung von uns gelieferter Vorbehaltsware neu entstehenden
Waren gelten als für uns hergestellt und gehen in unser Eigentum
über, ohne dass wie hieraus verpflichtet werden. Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit uns nicht
gehörender Ware führt
zum Miteigentum durch uns entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen. Der Kunde / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber /
Auftragnehmer hat in den genannten Fällen die in unserem Eigentum
oder Miteigentum stehenden Vorbehaltswaren für uns unentgeltlich zu
verwahren.
4.4.Im Falle des Verkaufs
der in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Vorbehaltsware
tritt der Kunde / Käufer / Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmer
die entstehende Forderung aus dem Warenverkauf In Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab, die Abtretung nehmen wir
hiermit an.
4.5.Der Kunde / Käufer /
Verkäufer / Auftraggeber / Auftragnehmer darf Vorbehaltsware i.S.
der Abschnitte 4.(1) u. 4.(3) und aus deren Verkauf entstehenden
Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung weder verpfänden noch
Sicherungsweise übereignen. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe
dritter Personen auf unser. Eigentum unverzüglich mitzuteilen,
insbesondere Zwangsvollstreckungsmassenahmen Dritter unter Übergabe
der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen unverzüglich
anzugeben.
4.6.Mit Eintritt von
Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- und Wechselprotesten,
Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung des Konkurses oder
eines gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware i.S. der Abschnitte 4.(1) u.
4.(3).
5.ENTWURFE, ZEICHNUNGEN,
WERKZEUGE, TECHNISCHE ANGABEN, MUSTER etc.
5.1.An Entwürfen,
Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir
uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im
Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern wir
Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen
Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat,
übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht
verfetzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf
Schutzrechte solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern so sind
wir nicht verpflichtet die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt,
insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der
aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der
Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle
Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte
entstehen, hat der
Besteller uns schadlos zu haften.
5.2.Technische Angaben (z.B.
Masse, spezifische Gewicht, etc.) zu den Angeboten sind keine
zugesicherten Eigenschaften sondern nur handelsübliche
Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen.
6.MÄNGELHAFTUNG
6.1.Beanstandungen werden
nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB,
spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Ware durch
eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Insbesondere bei
Teillieferung ist die Forderung unerlässlich, damit weitere Schäden
vermieden werden können.
6.2.Mängel eines Teiles der
Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.3.Reklamationen
berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
6.4.Beim Empfang der
Lieferung ist diese vom Empfänger unverzüglich auf Vollständigkeit
zu überprüfen. Beschädigungen an der Aussenverpackung bzw. geöffnete
Aussenverpackungen sind vom Transportunternehmen beim Empfang
bestätigen zu lassen.
6.5.Maßgebend für die
Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns
angegebenen Werte, für die Ausführung die Ausfallmuster die zur
Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in
der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn
sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind,
6.6.Ist die Reklamation
begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch
Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf.
6.7.Ansprüche auf Wandlung
des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso
sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere
Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen.
Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den
Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
7.SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt
ausschließlich Berlin.
Die vorstehenden Geschäftsbedingungen die allen Vereinbarungen und
Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung, durch
Besuch der Internetseiten oder durch Annahme der Ware als anerkannt
Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende
Einkaufsbedingungen des Bestellers von uns nicht ausdrücklich
abgelehnt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam,
wenn sie im Einzelfall durch uns schriftlich anerkannt sind.
8.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über unsere Kunden
und Lieferanten gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an
Dritte erfolgt nicht.
9.
Irrtümer oder Druckfehler in unseren Verkaufsunterlagen, Änderungen
der Angebotspalette, der Qualitätsverbesserung sowie Preisänderungen
vorbehalten.
10. Wir leisten
ausschließlich auf Rechnungen, die den geltenden gesetzlichen
Vorgaben entsprechen. Inhaltlich müssen Rechnungen – über die
bisherigen Angaben hinaus – künftig enthalten:
a) den vollständigen Namen und die
Anschriften
(dies gilt auch für Kleinbetragsrechnungen),
b) das Ausstellungsdatum der Rechnung,
c) eine fortlaufende (Rechnungs-)
Nummer,
d) den Steuersatz,
e) den Zeitpunkt der Vereinnahmung des
Entgelts,
wenn vor Rechnungsstellung bereits Geld geflossen
ist
11. Keine Abmahnung ohne vorherige
Korrespondenz
(Schadensminderungspflicht )
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung der Internet Seiten der K&S
EDV Service Berlin Group., Rechte Dritter oder gesetzliche
Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende
Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von
diesen Seiten ausgehenden Rechtsverletzung selbst darf nicht ohne
unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht
beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von
Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes / Rechtsanwaltes
erforderlich ist. Wird dennoch von Ihnen ohne vorherige
Kontaktaufnahme ein Rechtsbeistand / Rechtsanwalt eingeschaltet,
werden wir die ausgelösten Kosten vollumfänglich zurückweisen und
gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
einreichen.
Der Vertragspartner erklärt diese Vereinbarung vollständig gelesen
zu haben und erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen durch
anklicken des nachstehenden Feldes einverstanden. Mit der
Kenntnisnahme dieser Bedingungen erklärt der Vertragspartner die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
Vervielfältigung nur mit
Genehmigung der:
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